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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
FÜR HARDWARE UND SOFTWARE
DER FIRMA Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co
Art. 1
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Computerpraxis Carsten Wägelein & Co und Käufern bzw. Auftraggebern abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden können. Ist nichts anderes vereinbart, gilt subsidiär das Schweizerische Obligationenrecht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn Die Computerpraxis Carsten Wägelein dies ausdrücklich und schriftlich anerkennen. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorgängig schriftlich der Firma Die Computerpraxis Carsten Wägelein unter präziser Angabe, welche Passagen davon betroffen sind, anzuzeigen.
Art. 2
Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Firma Die Computerpraxis Carsten Wägelen & Co sind innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung zahlbar sofern dies Warenlieferungen und Consulting betrifft.Rechnungen für Schulungen sind vor beginn der Schulung zu begleichen. Massgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfall ist die Die Computerpraxis Carsten Wägelein berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Die Computerpraxis Carsten Wägeleinberechtigt, Zinsen in der Höhe von 5 % zu berechnen.
Art. 3
Lieferung und Versand
Der Verkauf und die Lieferung von Waren erfolgt nur unter dem Vorbehalt, dass der Vorrat reicht. Alle von der Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co genannten Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend durch die Die Computerpraxis Carsten Wägeleinz ugesichert worden ist. Verlangt der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages Änderungen oder Ergänzungen am Kaufgegenstand oder treten sonstige Umstände ein, die der Die Computerpraxis Carsten Wägelein eine Einhaltung des Liefertermines unmöglich machen, auch wenn die Die Computerpraxis Carsten Wägeleindiese Umstände nicht zu vertreten hat, so erstreckt sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Die Computerpraxis Carsten Wägelein an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so ist die Die Computerpraxis Carsten Wägeleinvon jeglichen Schadensersatzansprüchen befreit. Nach Ablauf von einem Monat kann der Kunde eine Nachfrist von sechs Wochen setzen. Ist die Nichteinhaltung eines schriftlich vereinbarten verbindlichen Liefertermines nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Die Computerpraxis Carsten Wägeleinnicht zu vertretenden Umstände zurückzuführen, so erstreckt sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er der Die Computerpraxis Carsten Wägelein eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese selbst innerhalb dieser Nachfrist nicht liefern konnte. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wird die Die Computerpraxis Carsten Wägelein auf Grund vorgenannter Gründe an der Vertragserfüllung gehindert, so wird sie von ihrer Lieferpflicht ohne weiteren Schadenersatz befreit.
Die Kaufgegenstände reisen auf Risiko des Käufers. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im Ermessen der Die Computerpraxis Carsten Wägelein liegt. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren bei deren Eintreffen sofort zu prüfen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigungen der Verpackung unverzüglich schriftlich der Die Computerpraxis Carsten Wägelein anzuzeigen.
Art. 4
Eigentumsvorbehalt
Die Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferung bis sie die vereinbarte Zahlung vollständig erhalten hat. Mit Unterzeichnung eines Kaufvertrages ermächtigt der Kunde DIe Computerpraxis Carsten Wägelein, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in den amtlichen Registern gemäss dem Schweizerischen Recht vorzunehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
Der Käufer ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäss gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Bruch und sonstige Risiken zu versichern. Der Computerpraxis Carsten Wägelein & Co ist auf Anforderung hin eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Die Computerpraxis Carsten Wägelein abgetreten. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verfügen und hat allfällige Pfändungen oder Beschlagnahmungen der Die Computerpraxis Carsten Wägelein unverzüglich schriftlich mitzuteilen und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
Art. 5
Haftungsbeschränkungen
Die Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co haftet für durch sie verkaufte Waren entsprechend den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. Garantieansprüche können schriftlich beschränkt werden.
Für ausgeführte Arbeiten haftet die Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co gemäss Auftragsrecht (OR 398). Die Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co haftet nicht für höhere Gewalt und schliesst des weiteren eine Haftung für Folgeschäden von fehlerhaften Produkten oder mangelhafter Auftragsbesorgung aus.
Der Kunde ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung und Archivierung sämtlicher Daten und Programme.
Art. 6
Gewährleistung für Hardware und Software
Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co gewährleistet, dass bei ihr gekaufte Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen und, falls sich Mängel zeigen, für die der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, diesem sofort schriftlich Anzeige zu machen.
Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherungen bestimmter Eigenschaften darstellen.
Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung an den Käufer.
Die Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co gewährt für den selben Zeitraum, dass die Software/Hardware hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht.
Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Die Die Computerpraxis Carsten Wägelein ist berechtigt zu wählen, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Leistung einer neuen, mangelfreien Sache – sie beabsichtigt. Die Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co haftet nicht für allfällige Folgeschäden eines aufgetretenen Mangels.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu.
Für ausgeführte Arbeiten, wie beispielsweise Software-Installationen, haftet die Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co nach Auftragsrecht (OR 394 ff.).
Hat der Kunde die Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co wegen angeblicher Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von der Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co grobfahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
Art. 7
Geheimhaltungspflicht
Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und anderen Informationen, die der andere Vertragspartner auf Grund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen und nicht weitergeben.
Art. 8
Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
Art. 9
Ausfuhrbestimmungen
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co ist es dem Käufer nicht gestattet, die von der Firma erworbene Ware in Länder ausserhalb der Schweiz zu exportieren.
Der Käufer verpflichtet sich bei einer allfälligen Veräusserung der gelieferten Produkte ins Ausland, die erforderliche Ausfuhrgenehmigung einzuholen sowie die durch den Verkäufer oder einen Lieferanten des Verkäufers aufgestellten Ausfuhrvorschriften zu beachten.
Der Käufer verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräusserung von Vertragsprodukten die Bestimmungen des Schweizerischen Güterkontrollgesetzes und der Güterkontrollverordnung, die Exportbestimmungen an ihrem Sitz sowie die Bestimmungen der US Export Administration Regulations und Commerce Control List einzuhalten. Er verpflichtet sich des weiteren, diese Verpflichtung auch an ihre Abnehmer zu überbinden.
Art. 10
Gerichtsstand und Nebenabreden
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Subsidiär gilt in jedem Fall das Schweizerische Obligationenrecht.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Die Computerpraxis Carsten Wägelein & Co nur mit schriftlicher Einwilligung derselben an Drittparteien abtreten.
Die Parteien verzichten grundsätzlich auf die Möglichkeit der Verrechnungserklärung.
Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten bezeichnen die Parteien einstimmig Rheinfelden.
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